Verbeamtung (Lehrer Berlin)
Mit Senatsbeschluss vom 22.03.2022 wurde die Verbeamtung von Lehrkräften im Land Berlin nach 18 Jahren wieder eingeführt. Als Artikel 2 des Gesetzes zur Bindung der Lehrkräfte an das Land Berlin (Lehrkräftebindungsgesetz - LBindG) vom 10. Februar 2023 wurde das Gesetz zur Verbeamtung von angestellten Lehrkräften im Berliner Schuldienst und zum Verwendungseinkommen von Lehrkräften im Ruhestand (Lehrkräfteverbeamtungsgesetz – LVerbG) mit Gültigkeit bis zum 31.12.2026, verkündet. Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz trifft beispielsweise Regelung zur Höchstaltersgrenze, zur Probezeit oder zur (Nicht-) Anrechnung von Verwendungseinkommen von Ruhestandsbeamten.
Durch die Möglichkeit der Verbeamtung für Bestandslehrkräfte sowie die grundsätzliche Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrkräften ergeben sich zahlreiche Fragestellungen. Gerade angestellte Lehrer/-innen, die z.B. dem Höchstalter (derzeit 51 Jahre) nahe sind und vielleicht erst als Quereinsteiger/-in zum Lehrberuf gewechselt haben, stellen sich berechtigt Fragen, wie beispielsweise: Kann ich die erforderlichen „Zeiten“ für eine „Pension“ überhaupt noch erreichen? Werden mir meine Ausbildungszeiten angerechnet? Wie verhält es sich mit den Arbeitsjahren in der privaten Wirtschaft, geht mir die Rente hierfür durch die Verbeamtung verloren? Ergeben sich für mich bei einer Verbeamtung finanzielle Nachteile, etwa durch den Wegfall der Zulage wegen der Zusage der Stufe 5 als Tarifbeschäftigter und der unterschiedlichen Stufenberechnung bzw. der ersten Stufenfestsetzung als Beamter? Muss ich erst noch eine Probezeit von mindestens drei Jahren absolvieren oder kann ich mich sofort auf Lebenszeit verbeamten lassen?
Sollte ich als Tarifbeschäftigter/Tarifbeschäftigte einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen oder muss ich das Geld wieder zurückzahlen, wenn ich später doch einen Antrag auf Verbeamtung stelle?
Darüber hinaus sind auch Lehramtsreferendare künftig stets mit der Frage konfrontiert, ob sie einen Antrag stellen sollen, dass sie nicht verbeamtet werden wollen. Worin bestehen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem Angestellten- und einem Beamtenverhältnis? Was ist dann mit der Krankenkasse? Besteht eine Pflicht, als Beamter/Beamtin zur privaten Krankenversicherung zu wechseln? Was muss ich beachten, wenn eine Verbeamtung durchgeführt wird? Worauf muss ich als Beamter/Beamtin achten?
Ich berate Sie gern bei allen Fragestellungen rund um die Verbeamtung, etwa um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Natürlich berate und vertrete ich auch bei bestehenden rechtlichen Problemen im Hinblick auf eine Verbeamtung oder eine Nicht-Verbeamtung.