Leeres Urkundenformular mit Überschrift "Urkunde" in schnörkeliger, alter Schrift. Hintergrund wie altes Pergamentpapier.

Verbeamtung (auf Lebenszeit)

Nach spätestens fünf Jahren muss ein Beamtenverhältnis auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn sich der Bewerber / die Bewerberin zuvor in einer Probezeit in vollem Umfang bewährt hat. Einer Ablehnung eines Antrags auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit, kann mittels Verpflichtungsklage (ggf. vorheriger Widerspruch erforderlich) angegriffen werden. Wenn ein obsiegendes Verpflichtungsurteil rechtskräftig wird, hat der Dienstherr die Ernennung unverzüglich vorzunehmen. 

Sofern in der Probezeit ein Dienstvergehen begangen wurde, kann dies einem Umwandlungsanspruch entgegenstehen, wenn ein vergleichbares Dienstvergehen nach disziplinarrechtlicher Rechtsprechung, oder den aus ihr erkennbaren Maßstäben bei einem Beamten / einer Beamtin auf Lebenszeit, die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hätte. 

Auch im Falle einer Dienstunfähigkeit kann eine Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein solches auf Lebenszeit nicht beansprucht werden, denn die Dienstunfähigkeit zählt zu den rechtlichen Ernennungsvoraussetzungen. 

Rechtsanwältin Iris Kalefeld

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